Tarif

Grundversicherung
Die psychotherapeutischen Leistungen meiner Praxis werden seit dem 1. Juli von der Grundversicherung übernommen. Es braucht eine ärztliche Anordnung (Kinderärzt:in, Hausärzt:in, Psychiater:in) für die ersten 15 Sitzungen vor dem Erstgespräch, eine Verlängerung um weitere 15 Std. bedarf nach Absprache einer zweiten Anordnung. 

Invalidenversicherung
Für anerkannte Geburtsgebrechen kann eine Kostengutsprache für Psychotherapie bei der IV beantragt werden.

Unfallversicherung
Besteht ein psychisches Leiden als Folge eines Unfalls, kann bei der Unfallversicherung die Kostenübernahme beantragt werden.

Opferhilfe
Bei psychischen Problemen als Folge erlebter körperlicher oder psychischer Gewalt kann bei der Opferhilfe ein Antrag auf Kostenbeteiligung für die Psychotherapie gestellt werden.

Selbstzahler:innen
Es steht Ihnen frei, die Psychotherapie selbst zu bezahlen. Psychologische Beratungen sind nicht durch die Grundversicherung gedeckt. Der Tarif beträgt 204 CHF / Std.

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden.
Bei kurzfristigen Absagen wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt, bei Nichterscheinen wird der volle Ansatz berechnet.